ECHA setzt 80-43-3 Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide auf die SVHC-Kandidatenliste

Von mkoch, 31. Juli 2024

Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide (CASRN 80-43-3) wurde durch die ECHA auf die SVHC-Kandidatenliste gesetzt. Die Begründung beruht auf der  Einstufung als reproduktionstoxische Substanz. 

Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide wird als flammenhemmender Stoff zu Polymeren zugefügt. Daher kann Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide auch in Ihren Produkten vorkommen. Vergewissern Sie sich bei Ihrem Zulieferer oder wenn Verdacht besteht, können Sie eine chemische Analyse machen. 

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