Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide (CASRN 80-43-3) wurde durch die ECHA auf die SVHC-Kandidatenliste gesetzt. Die Begründung beruht auf der Einstufung als reproduktionstoxische Substanz.
Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide wird als flammenhemmender Stoff zu Polymeren zugefügt. Daher kann Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide auch in Ihren Produkten vorkommen. Vergewissern Sie sich bei Ihrem Zulieferer oder wenn Verdacht besteht, können Sie eine chemische Analyse machen.
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